Anmeldung am Gymnasium Rahlstedt – FAQ

Liebe Eltern, 

wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten. Hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:

 

1. Wie und wann kann ich mein Kind am Gymnasium Rahlstedt anmelden?

Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung an weiterführenden Schulen ist in Hamburg für alle Schulen einheitlich festgelegt. Sie finden den genauen Zeitraum z.B. hier: https://www.hamburg.de/weiterfuehrende-schulen/ oder jeweils ab November auf unserer Homepage.

In aller Regel finden die Anmeldungen in Hamburg nach dem Halbjahreswechsel statt, meist in der ersten Februarwoche.

Am Gymnasium Rahlstedt führen wir mit Ihnen und Ihrem Kind kurze persönliche Anmeldegespräche. Hierbei geht es darum, dass Sie uns und wir Sie kennenlernen und Sie Fragen stellen können. Das Gespräch hat keinen Einfluss auf die Aufnahme am Gymnasium Rahlstedt.

Bitte buchen Sie online einen Termin für das Anmeldegespräch. Einen Link zur Terminbuchung finden Sie spätestens ab Januar auf der Startseite unserer Homepage.

 

2. Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Bitte besuchen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Kind. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge mit:

Zeugnis der 4. Klasse (1. Halbjahr)
Original (zum Vorzeigen) und Kopie (zum Verbleib bei uns)

Grundschul-Empfehlung mit Kompetenzraster
Erhalten Sie von der Grundschule
Original und Kopie (beides zum Verbleib bei uns)

Ausgefülltes Anmeldeformular mit Original-Grundschulstempel
Erhalten Sie von der Grundschule
Original zum Verbleib bei uns

Personalausweis bzw. Meldebestätigung von Eltern und Kind
Original (zum Vorzeigen) und Kopie (zum Verbleib bei uns)

Foto des Kindes
Bitte mit Namen versehen. Es muss kein Passfoto sein.
Zum Verbleib bei uns.

Internes Anmeldeformular
Bitte laden Sie das Formular [hier] herunter und drucken Sie es aus. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Drucken haben, können Sie es auch beim Gespräch vor Ort ausfüllen.

 

Die Kopien können „normale“ Fotokopien sein – es ist keine beglaubigte Kopie notwendig.

 

3. Sollte/Muss ich mein Kind an mehreren Schulen anmelden?

Sie führen das Anmeldegespräch an der Wunsch-Schule, die Sie und Ihr Kind ausgewählt haben. Nur dort reichen Sie auch die Unterlagen ein.

Auf dem Anmeldeformular geben Sie neben der Erstwunsch-Schule auch noch zwei weitere Schulen an, die infrage kommen.

Sollte Ihr Kind an der Wunschschule keinen Platz bekommen, wird es automatisch an einer der anderen Schulen angenommen. 

 

4. Ist es wichtig, dass ich mein Kind möglichst früh innerhalb des Anmeldezeitraums anmelde? Wie funktioniert die Vergabe von Plätzen?

Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf die Vergabe des Platzes. Die (einzigen) Kriterien für die Vergabe sind:

1. Ist bereits ein Geschwisterkind an der Wunschschule?

2. Wie lang ist der Schulweg?

Alle Kinder bekommen einen Platz an der gewählten Schule, wenn bereits eines ihrer Geschwister diese Schule besucht. Die übrigen Plätze werden nach „Schulweglänge vom Wohnort“ zentral von der Schulbehörde vergeben. 

 

5. Kann ich mein Kind anmelden, auch wenn es von der Grundschule keine Empfehlung für das Gymnasium hat?

Grundsätzlich ja. In Hamburg liegt die Wahl der Schulform im Regelfall bei den Eltern. Die Grundschule gibt eine pädagogische Empfehlung ab.

Bitte bedenken Sie, dass diese Empfehlung von erfahrenen Pädagog:innen gegeben wurde, die Ihr Kind über vier Jahre begleitet haben. Sie sollten Ihre Wahl so treffen, dass Ihr Kind seine Schullaufbahn ohne zu viele Misserfolge bestreiten kann und die Lust am Lernen nicht verliert. Und bedenken Sie, dass Ihrem Kind auch beim Besuch einer Stadtteilschule der Weg zum Abitur offen steht (oftmals sogar direkt an der gewählten Stadtteilschule).

Die Grundschul-Empfehlung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze an den weiterführenden Schulen.

 

6. Kann mein Kind sich wünschen, mit wem es in eine Klasse kommt?

Ihr Kind kann auf dem Auskunftsformular (s.o.) Wünsche  äußern, mit wem es in eine Klasse kommen möchte. Wir bemühen uns, mindestens einen der Wünsche zu erfüllen, können dies aber nicht garantieren.

Uns ist es wichtig, dass unsere neuen Klassen gut durchmischt sind und jedes Kind die Möglichkeit bekommt, neue Freundinnen und Freunde zu finden.

 

7. Wie groß sind die Klassen?

Die Klassengröße ist im Hamburgschen Schulgesetz (§87 HmbSG) vorgeschrieben und wird im Einzelfall durch die Schulbehörde festgelegt. Für Gymnasien beträgt die Maximalgröße (und auch die i.d.R. durch die Behörde festgelegte Größe) 28 Schüler:innen pro Klasse. 

 

8. Wie viele Kinder werden am Gymnasium Rahlstedt aufgenommen?

Unsere Schule ist darauf ausgelegt, jeweils maximal entweder fünf oder sechs Klassen à 28 Schüler:innen aufzunehmen. Wie viele Klassen es jeweils in einem Schuljahr werden, entscheidet die Schulbehörde je nach Anmeldezahl und Kapazität im jeweiligen Anmeldejahr.